05
Jul
2010
Internet    von: Ritz

Medizinische Websites unter der Lupe

Das Aktionsforum Gesundheitssystem e.V. (afgis) kooperiert bei der Zertifizierung von medizinischen Internetangeboten künftig mit dem Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH (ZQ). Geschulte und akkreditierte ZQ-Prüfexperten bewerten dann Websites von Anbietern, die sich zertifizieren lassen wollen. Erste erfolgreiche Beispiele sind etwa die Seiten leber-info.de von Merz Pharmaceuticals und iatrum.de von Dr. med. Rene Schumann, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. kliniksprecher.de sprach mit Raimund Dehmlow, dem ersten afgis-Vorsitzenden, über das Zertifizierungsverfahren.

kliniksprecher.de: Warum ist ein Qualitätssiegel für medizinische Internetangebote so wichtig?

Rainer Dehmlow: Immer mehr Patienten suchen medizinische Informationen im Netz. Damit sie wissen, wie seriös und glaubwürdig diese sind, brauchen wir Standards und Zertifikate.

Wie entstand die Kooperation mit dem ZQ?

Bislang bewerteten Mitarbeiter des afgis die Seiten auf ehrenamtlicher Basis. Das war auf Dauer aber nicht mehr zu leisten, gerade weil das Thema immer relevanter wird. Nun nimmt uns das ZQ die administrative Arbeit ab: Es schult und entlohnt die externen Prüfer. Anbieter, die ihre Seiten zertifizieren lassen möchten, zahlen dafür zwischen 350 und 600 Euro, je nachdem ob sie eine Website oder ein Portal betreiben, natürliche oder juristische Personen sind. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist, dass die Prüfer unabhängig vom afgis sind und so eine größere Objektivität bei der Bewertung gegeben ist.

Können Sie den Ablauf des Verfahrens schildern?

Anbieter, die sich zertifizieren lassen möchten, melden sich auf der afgis-Website an und erhalten Zugriff auf das Prüfmodul. Sie können es nun bearbeiten und ihre Website gegebenenfalls umgestalten. Wenn der Anbieter sicher ist, dass er die Transparenzkriterien erfüllt, reicht er einen Prüfantrag ein. Jetzt folgt der kostenpflichtige Teil: Die Prüfer checken gegen, ob die gemachten Angaben richtig sind. Falls ja, dürfen die Anbieter das afgis-Logo für ein Jahr verwenden. Entspricht noch nicht alles unseren Qualitätsstandards, muss nachgearbeitet werden. Wenn Internetbenutzer auf Seiten kommen, die das afgis-Logo führen, gelangen sie durch einen Mausklick auf das Logo zur afgis-Logodatenbank und erhalten dort umfangreiche Hintergrundinformationen über das Angebot und den Anbieter.

Auf welche Aspekte achten die Prüfer genau?

Wir haben rein formale Kriterien. Der Wahrheitsgehalt von medizinischen Informationen kann nicht überprüft werden, das wäre zu aufwändig. Entscheidend sind verschiedene Angaben: Wer ist der Anbieter der Informationen? Wie finanziert er sich? Wer erstellt redaktionelle Inhalte? Welche fachliche Qualifikation haben die Autoren? Handelt es sich um einen Dr. med. oder einen Dr. jur.? Ein Mediziner kann natürlich ganz anders über medizinische Zusammenhänge informieren als ein Jurist. Wichtig ist auch, dass zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten klar unterschieden wird. In unserer Checkliste sind alle Kriterien noch einmal ausführlich beschrieben.

Kommt das Verfahren auch für Krankenhäuser in Frage?

Ja, auf jeden Fall. Die Teilnahme am afgis-Prüfverfahren mündet in einer höheren Qualität medizinischer Internetangebote. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Anbieter der privaten Wirtschaft oder eine öffentliche Einrichtung handelt. Der Internetnutzer wird gehobene Qualität immer zu würdigen wissen.

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